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   BVerwG, 26.08.1988 - 8 CB 56.88   

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https://dejure.org/1988,8591
BVerwG, 26.08.1988 - 8 CB 56.88 (https://dejure.org/1988,8591)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1988 - 8 CB 56.88 (https://dejure.org/1988,8591)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1988 - 8 CB 56.88 (https://dejure.org/1988,8591)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Wehrpflichtsachen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 8 CB 56.88
    Die vom Kläger zur Begründung der begehrten Revisionszulassung geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2 WPflG) bedarf nach §§ 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO der Darlegung durch Bezeichnung einer konkreten, höchstrichterlich bisher nicht geklärten Rechtsfrage von allgemeiner Tragweite, deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten sein muß (vgl. etwa Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]. st.Rspr.).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 8 CB 56.88
    In Wehrpflichtsachen können Verfahrensmängel nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG geltend gemacht werden (vgl. etwa Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67], st.Rspr.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 8 CB 56.88
    Die vom Kläger zur Begründung der begehrten Revisionszulassung geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2 WPflG) bedarf nach §§ 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO der Darlegung durch Bezeichnung einer konkreten, höchstrichterlich bisher nicht geklärten Rechtsfrage von allgemeiner Tragweite, deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten sein muß (vgl. etwa Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]. st.Rspr.).
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